Startseite Förderung starke Teams, starke Kitas – Antragsfrist für Kita-Träger bis 31.8.

Förderung starke Teams, starke Kitas – Antragsfrist für Kita-Träger bis 31.8.

Das Landes-Förderprogramm „Starke Teams, starke Kitas“ ist jetzt nach längerem Vorlauf an den Start gegangen. Grundlage ist die Förderrichtlinie vom 26.4.2024 (abrufbar: https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/2024-04/foerderrichtlinie_starke_teams_starke_kitas.pdf ). In der Internetpräsenz des insoweit für das gesamte Land zuständigen Regierungspräsidiums Kassel gibt es auch alle weiteren Downloads.

Darum geht es laut der Mitteilung in der Internetpräsenz des RP Kassel:
Förderfähig sind Maßnahmen der Richtlinie, die in der Zeit vom 01.11.2023 bis 30. 06.2025 durchgeführt werden. Maßgeblich ist der Abschluss von Arbeitsverträgen oder Kaufverträgen, die Anmeldung zu Kursen, etc. im Förderzeitraum. Die Maßnahmen müssen im Förderzeitraum gebucht und bezahlt werden und stattgefunden haben. 

Antragsberechtigt sind:

  • die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) in Hessen
    Pro öffentlich geförderter Kindertagespflegeperson, die zum 01.03.2024 im jeweiligen Jugendamtsbezirk tätig ist, können 1.000 Euro beim RP Kassel beantragt werden. Zur Antragstellung bei den zuständigen Jugendämtern sollen die Kindertagespflegepersonen den Musterantrag im Downloadbereich verwenden. Die Auszahlung erfolgt zum 15.08.2024. Die Jugendämter bewilligen die vom RP erhaltenen Mittel zur Verwendung für die Maßnahmen der Richtlinie an die Tagespflegepersonen weiter. Der Nachweis der Mittelverwendung der Kindertagespflegepersonen ist vom 01.07.2025 bis zum 30.09.2025 mit dem entsprechenden Vordruck beim zuständigen Jugendamt einzureichen.
    Der Nachweis der Mittelverwendung der Jugendämter hat anschließend bis zum 31.12.2025 mit dem Vordruck Verwendungsnachweis Jugendämter (s. Downloads) an das Regierungspräsidium Kassel zu erfolgen.(Download wird in Kürze bereitgestellt).
  • Träger von Kindertageseinrichtungen in Hessen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung über eine gültige Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII verfügen
    In Abstimmung mit den Kitas wählen Träger von Kindertageseinrichtungen die Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog. Für die Kindertageseinrichtungen stehen bestimmte Budgets als Maximalbetrag nach Größenklasse gestaffelt zur VerfügungDie Auszahlung erfolgt in zwei gleich hohen Raten zum 15.11.2024 und 01.04.2025. Der Nachweis der Mittelverwendung hat vom 01.07.2025 bis zum 30.09.2025 mit dem Vordruck Verwendungsnachweis Träger von Kindertageseinrichtungen zu erfolgen. Bitte nutzen Sie vor der Antragstellung das Planungstool im Downloadbereich, um die Größenklasse Ihrer Einrichtung zu ermitteln und die Maßnahmen zu planen.

Information zu den Pauschalen:
Solange Sie die Maßnahmen in der angegebenen Anzahl durchführen, steht Ihnen die Förderpauschale in voller Höhe zu, auch, wenn z.B. der Anschaffungspreis unter der Pauschale liegt. Über die Pauschale hinausgehende Ausgaben sind von Ihnen selbst zu tragen. Es ist nach erfolgter Bewilligung möglich, Maßnahmen, die sich als nicht durchführbar erweisen durch andere Maßnahmen gemäß der Förderrichtlinie zu ersetzen. Eine Rückzahlung von Mitteln in diesen Fällen ist nur dann erforderlich, wenn Maßnahmen nicht durchgeführt und auch nicht durch andere förderfähige Maßnahmen ersetzt werden konnten.
Wird der Gesamtbetrag der Bewilligung überschritten, ist der Differenzbetrag aus Eigenmitteln des Trägers zu decken.
Hinweis zur Pauschale „Hardware“: Zubehör wie Tastatur, Maus, Speicherkarten, etc. stellen keine eigenständige Maßnahme dar. Sie werden als Zubehör in Verbindung mit dem förderfähigen Endgerät als eine Pauschale in Höhe von 500 Euro abgerechnet.

Für Träger von Kitas sind Antragstellungen im Zeitfenster vom 26.4.2024 bis 31.8.2024 möglich. Das Regierungspräsidium weist darauf hin, dass das derzeit (26.4.2024) verfügbare Antragsformular nicht zwischengespeichert werden kann.

1.2 Dr.R./Rau/Bü/Hö/Ju

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