Das Land Hessen, vertreten durch die Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung, unterstützt seine Kommunen bei der Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen aus Mitteln des Programms “Starke Heimat Hessen”. Im Programm „Starke Heimat Hessen“ stehen dafür bis 2024 insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung, davon 64 Millionen Euro für die Förderung smarter Kommunen und Regionen, für die sich Kommunen bewerben können.
Im vergangenen Jahr wurde die Digitalisierung in den Kommunen im Programm „Starke Heimat Hessen“ mit einer bedarfsbezogenen Förderung unterstützt. In dieser ersten Phase standen Maßnahmen im Mittelpunkt, die einen Beitrag zu einer Digitalisierung im Sinne des „Digitalen Rathauses“ leisten. In der zweiten Phase der Förderung sollen nun vorzugsweise Gemeinschaftsvorhaben mit Modellcharakter in den Themenfeldern Smart City / Smart Region gefördert werden.
Die Förderung erfolgt auf Basis § 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Vorhaben werden maximal über eine Laufzeit von zwei Jahren mit insgesamt 100.000 Euro bis maximal 2,5 Millionen Euro gefördert. Die Bewilligung erfolgt als Zuschuss im Wege einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis 90 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Die Auswahl wird unter Beteiligung einer Jury erfolgen.
Das Programm fördert in den Jahren 2021 bis 2024 vorwiegend gemeinschaftliche Digitalisierungsvorhaben (Gemeinschaftsvorhaben) von Kommunen. Ziel ist es hierbei, Digitalisierungsvorhaben zu unterstützen und zu fördern, um Kommunen noch zukunftsfähiger zu machen, das Leben der Menschen vor Ort angenehmer zu gestalten und Ressourcen zu schonen.
Es werden jährlich mehrere kommunale Vorhaben wettbewerblich ausgewählt, um über die Förderung Digitalisierungsvorhaben auf kommunaler und regionaler Ebene umzusetzen. Die Erfahrungen und Lösungen sollen dokumentiert und anderen Kommunen und Regionen zur Verfügung gestellt werden. Über die Dokumentation und den Transfer der Ergebnisse sollen potenziell alle hessischen Kommunen einen Mehrwert aus der Förderung ziehen können.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter www.hsgb.de/egovernment.
Wir weisen darauf hin, dass diese Informationen nicht dauerhaft auf unserer Homepage hinterlegt sein werden und empfehlen daher einen zeitnahen Download.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
