Startseite Förderung kommunaler Wärmepläne im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMWK unter verbesserten Förderbedingungen

Förderung kommunaler Wärmepläne im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMWK unter verbesserten Förderbedingungen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird die novellierte Kommunalrichtlinie zum 1. November 2022 in Kraft setzen. Im Zeitraum bis zum 31.12.2023 gelten erhöhte Förderquoten von bis zu 80 Prozent im Regelfördersatz und bis zu 100 Prozent für finanzschwache Kommunen.

Für die Förderung von kommunalen Wärmeplänen im Rahmen der Kommunalrichtlinie gelten folgende Vorgaben:

Der Wärmeplan muss neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive einer räumlichen Darstellung enthalten. Dazu gehört außerdem eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen beziehungsweise lokalen Potenzialen von Erneuerbaren Energien. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind, sind zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten. Auch die Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten, ein passendes Controlling und eine Verstetigungs- sowie Kommunikationsstrategie sollen in die Planung integriert werden.

Die Zuschüsse werden für den Einsatz externer Dienstleister gewährt. Förderanträge können ab 1.11.22 ganzjährig beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gestellt werden.

Am 8. November 2022 lädt das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Rahmen eines kostenfreien Webinars zu einer Infoveranstaltung rund um die Kommunalrichtlinie und den neuen Förderschwerpunkt der kommunalen Wärmeplanung ein.
https://www.klimaschutz.de/de/service/veranstaltungen/skkk-online-die-novellierte-kommunalrichtlinie-im-ueberblick-1  

Für noch mehr Input: Am 8. Dezember 2022 widmet sich das SK:KK mit Partnern mit einem Fokus der Impulsförderung zur kommunalen Wärmeplanung. Anmeldung sind ab dem 01.11.2022 über diesen Link möglich:
https://www.klimaschutz.de/de/service/veranstaltungen/skkk-online-so-foerdert-die-nki-die-kommunale-waermeplanung  

Weiterführende Informationen und alle angepassten Materialien sind unter https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie  verfügbar. Für technische Details ist insbesondere der Technische Annex zu beachten.

Abteilung 2.2 – MG

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