Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert seit langem zur Stärkung des Wohnungsbaus und einer positiven Stadt- und Gemeindeentwicklung als einen Baustein auch die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (siehe DStGB-Positionspapier „Wohnungsbau forcieren – Nachhaltige Stadtentwicklung stärken“, www.dstgb.de (Rubrik: Publikationen / Positionspapiere). Im Fokus der Förderung müssen nach Auffassung des DStGB insbesondere junge Familien kommen. Die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ist in Deutschland, das mit einer selbstgenutzten Wohneigentumsquote von circa 45 Prozent der Haushalte im Vergleich aller EU-Staaten das Schlusslicht bildet (Beispiel: Spanien: 85 Prozent; Italien und Polen: 77 Prozent), auch deshalb wichtig, weil es der Alterssicherung und der Vermögensbildung dient sowie auch eine Stärkung der Selbstverantwortung und der größeren Identität mit der jeweiligen Kommune zur Folge hat.
In Übereinstimmung mit den DStGB-Forderungen haben innerhalb der Regierungskoalition als erstes die CSU und danach auch die CDU eine gezielte Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und insbesondere die Bildung von Eigentum für junge Familien vorgeschlagen. In der Folge wird die CDU auf ihrem Bundesparteitag Anfang Dezember ein sogenanntes Baukindergeld beraten. Nunmehr hat sich auch Bundesstädtebauministerin Dr. Hendricks für einen selbstgenutzten Eigentumserwerb von Familien ausgesprochen. Nach den Plänen von Frau Dr. Hendricks soll der Kauf von Wohnimmobilen für Familien mit einem neuen staatlichen Förderprogramm erleichtert werden und die Unterstützung soll zwischen mindestens 8.000 und rund 20.000 Euro liegen, je nach Kinderzahl.
Zu kritisieren ist aber, dass nach den Plänen der Bundesbauministerin die Förderung des Wohneigentums auf „besonders nachgefragte Regionen“ konzentriert werden soll. Dies ist abzulehnen. Die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums insbesondere für Familien mit Kindern kann und darf sich nicht danach ausrichten, wo die Familien ihren Wohn- oder Arbeitsplatz haben. Gerade die mit der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum verbundene Alterssicherung und die Vermögensbildung, aber auch die Förderung der Selbstverantwortung, gelten gleichermaßen für Stadt und Land. Der DStGB wird sich daher einer Differenzierung widersetzen.
(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 4616 vom 18.11.2016)
