Startseite Förderung der Erstellung qualifizierter Mietspiegel 2022; Anmeldeformular Förderung

Förderung der Erstellung qualifizierter Mietspiegel 2022; Anmeldeformular Förderung

Das Land Hessen hat bereits im letzten Jahr ein Förderprogramm für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel aufgelegt, um die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Das Förderprogramm des Landes richtet sich an Gemeinden oder Zusammenschlüsse benachbarter Gemeinden ab 40.000 Einwohnern und gewährt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. maximal 70.000,00 Euro pro Gemeinde/Zusammenschluss. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Richtlinie des Landes Hessen für die Förderung der Erstellung qualifizierter Mietspiegel vom 21.05.2021 (StAnz. S. 789).

Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden können Anträge zur Förderung der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels bis spätestens

  1. Juli 2022.

einzureichen

Für die Anmeldung ist der als Anlage beigefügte Antragsvordruck zu verwenden.

Für Rückfragen steht das Fachreferat Wohnungsbau und Wohnungsrecht zur Verfügung. Zuständig sind Herr Lippert, E-Mail gerhard.lippert@wirtschaft.hessen.de, Tel. (06 11) 8 15 – 26 72 oder Frau Guyot, E-Mail susanne.guyot@wirtschaft.hessen.de, Tel. (06 11) 8 15 – 28 65.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass dem Antrag auf Förderung eine Vielzahl von Unterlagen beigefügt werden müssen. Es wird insofern auf S. 3 des Antragsformulars verwiesen. Um die Antragsfrist einzuhalten, ist insoweit eine zügige Bearbeitung erforderlich. Der Hessische Städte- und Gemeindebund ist bemüht, bei dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu erwirken, dass die Frist für die Beantragung zu verlängert wird.

Mit der Bitte um Beachtung.

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