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Förderung der Erstellung qualifizierter Mietspiegel

Wie auch im letzten Jahr hat das Land Hessen wiederum ein Förderprogramm für die Erstellung qualifizierter Mietspiegel aufgelegt. Das Förderprogramm richtet sich wiederum an Gemeinden oder Zusammenschlüsse benachbarter Gemeinden ab 40.000 Einwohnern und gewährt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. max. 70.000 Euro pro Gemeinde/Zusammenschluss. Die Förderung erfolgt aufgrund der Richtlinie des Landes Hessen für die Förderung der Erstellung qualifizierter Mietspiegel vom 21.05.2021 (StAnz. S. 789).

Gemeinden und Zusammenschlüsse von Gemeinden können Anträge zur Förderung der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels einreichen und zwar bis spätestens

15.10.2023.

Für die Anmeldung (als Anlage beigefügt) ist der inhaltlich aktualisierte Antragsvordruck zu verwenden. (Das Schreiben “Förderung der Erstellung qualifizierter Mietspiegel 2023” des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 04.April 2023 haben wir – inklusive des Antragsvordrucks – auf unserer Homepage unter Fachinformationen/Zivilrecht eingestellt.)

Für Rückfragen steht das Fachreferat Wohnungsbau und Wohnungsrecht zur Verfügung.
Zuständig sind

Herr Pfeiffer, E-Mail: marco.pfeiffer@wirtschaft.hessen.de , Tel. 0611/815-2941
sowie Herr Lippert, E-Mail: gerhard.lippert@wirtschaft.hessen.de , Tel. 0611/815-2672. 

Auch bei dem neuen Antrag ist wiederum zu berücksichtigen, dass entsprechende Unterlagen beigefügt werden müssen (Ziff. 6 des beigefügten Antragsformulars). Die Antragsfrist ist, im Vergleich zum letzten Jahr deutlich erweitert worden.

Wir bitten um Beachtung.

Anlage Antragsformular zur Förderung der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels

2.1 Adr/T.D./Sie

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