Startseite Förderrichtlinie zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge – seit 27.11.18 in Kraft !

Förderrichtlinie zur Einführung der wiederkehrenden Beiträge – seit 27.11.18 in Kraft !

Die Richtlinie für das Verfahren zu Ausgleichsleistungen nach dem Gesetz zum pauschalen Ausgleich der Kosten bei der Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen (Kostenausgleichsrichtlinie) wurde im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 26.11.2018 auf Seite 1376 veröffentlicht.

Die Förderrichtlinie ist damit am 27.11.2018 in Kraft getreten.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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