Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport weist auf eine Fördermöglichkeit im Rahmen der Inanspruchnahme von Beratungen durch die Beratungsstelle für Nicht-Schutzschirm-Kommunen (BNSK) hin. Die Förderung steht Kommunen offen, die eine Beratung durch die BNSK bereits in Anspruch genommen haben. Die Förderrichtlinie ist abrufbar unter:
Wir bitten um Kenntnisnahme.
