Das Hessische Kultusministerium (HKM) hat nunmehr die Förderrichtlinie zum Förderprogramm für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten durch öffentliche und freie Träger für Schulen und Kindertageseinrichtungen (Förderrichtlinie mobile Luftreinigungsgeräte) veröffentlicht (vgl. StAnz. Nr. 45 vom 08.11.2021 S. 1416).
Die Anschaffung (Kauf/Miete/Leasing incl. Wartung) wird danach für den Einsatz in Räumen der sog. Kategorie 2 gefördert, also in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit. Diese eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit ist insbesondere anzunehmen für Räume ohne stationäre raumlufttechnische Anlage mit Frischluftzufuhr, in denen die Fenster nur kippbar und/oder nur Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt vorhanden sind (vgl. Ziff. 2.1 der Förderrichtlinie).
Das Förderverfahren ist in Ziff. 3 der Förderrichtlinie in der bereits anderweitig geübten Weise ausgestaltet, dass die kommunalen hessischen Schulträger und örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Mittelkontingente zugewiesen bekommen, die dann für eigene Zwecke verwendet werden oder an Träger genehmigte Ersatzschulen oder Träger von Kindertageseinrichtungen weiterbewilligt werden. Welche Geräte gefördert werden, ist des Näheren insbesondere in Ziff. 2.2 der Richtlinie dargestellt.
Informationen zum Förderprogramm werden über die WI-Bank bereitgestellt.
Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI), Referat II.,1, Kinder, frühkindliche Bildung teilt Folgende zur Förderrichtlinie mobile Luftreinigungsgeräte durch öffentliche und freie Träger für Schulen und Kindertageseinrichtungen (Förderrichtlinie mobile Luftreinigungsgeräte) mit:
„Durch die hochansteckenden SARS-CoV-2-Virusvarianten besteht weiterhin ein erhöhtes Risiko für einen Anstieg der Infektionszahlen im Herbst und Winter 2021.
Gemeinsames Ziel des Förderprogramms für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten ist es, die Kinderbetreuung und den Präsenzunterricht an den Schulen mit geeignetem Infektionsschutz aufrecht zu erhalten und somit Bildungsbrüche zu vermeiden. Ein besonderer Handlungsbedarf besteht vor allem bei den gemeinschaftlich von Kindern und pädagogischen Fach- bzw. Lehrkräften genutzten Räumen mit nur eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren, da dieser Personengruppe derzeit kein Impfangebot gemacht werden kann.“
Die Förderrichtlinie mobile Luftreiniger ist derzeit auf unserer Homepage unter Fachinformationen – Soziales und Gesundheit – eingestellt am 01.11.2021 abrufbar.
Wir weisen darauf hin, dass diese Information nicht dauerhaft auf unserer Homepage hinterlegt sein wird und empfehlen daher einen zeitnahen Download.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
