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Förderrichtlinie „Interkulturelle Beratung Feuerwehr“

Im Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 10. Juli 2017, S. 652 sind die Förderrichtlinien zur „Interkulturellen Beratung Feuerwehr“ veröffentlicht worden, die eine Festbetragsförderung bei der Einrichtung von Interkulturellen Beraterinnen und Beratern Feuerwehr und die hierdurch entstehenden Kosten für die Aufwandsentschädigung und die Sachkosten vorsieht. 

Zielsetzung der Förderrichtlinie ist es einen Beitrag zur Mitgliederwerbung für die Freiwillige Feuerwehr und die Teilnahme von Migrantinnen und Migranten im gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. 

Die Hessische Landesfeuerwehrschule bietet seit Herbst 2016 zwei aufeinander aufbauende Seminare zur interkulturellen Kompetenz und zur Aufgabe von interkulturellen Beraterinnen und Beratern Feuerwehr an, die mit einer zweijährigen Anschubförderung unterstützt werden soll. Zuwendungsempfänger sind die hessischen Landkreise, Städte und Gemeinden die entsprechende interkulturelle Beraterinnen und Berater Feuerwehr berufen und einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung stellen. Gefördert werden hierbei die Bemühungen der Zuwendungsempfänger verstärkt Migrantinnen und Migranten für die hessischen Freiwilligen Feuerwehren zu gewinnen. 

Hinsichtlich der Fördervoraussetzungen und dem Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren verweisen wir auf die im Staatsanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinien, die wir zuvor im Rahmen einer Anhörung begleitet haben. 

Mit der Bitte um Beachtung.

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