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Förderrichtlinie für das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK)

Bezug: HSGB Infoschreiben vom 19.7.2023

Förderrichtlinie

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht, um Kommunen – insbesondere im ländlichen Bereich – bei der Umsetzung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes zu unterstützen:

https://www.z-u-g.org/ank-lk/.

Gefördert werden investive Maßnahmen u.a. von Städten und Gemeinden auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen, die synergetisch einen positiven Beitrag für den Klimaschutz und den Erhalt oder die Stärkung der biologischen Vielfalt leisten (Natürlicher Klimaschutz) und die Lebensqualität in Landkreisen, Städten und Gemeinden erhöhen.

Das Einreichen von Projektskizzen ist vom 01.08. bis 30.09.2023 möglich. Ein umfangreiches Merkblatt und weitere Informationen können abgerufen werden unter: 

https://www.z-u-g.org/ank-lk/info/.

Hinweis der Geschäftsstelle

Der Geschäftsstelle ist sehr wohl bewusst, dass das Zeitfenster kurz und nach dem Augenschein die Anforderungen an förderfähige Projekte kompliziert sind. Gleichwohl wollten wir zumindest auf die Möglichkeit der Förderung hinweisen, falls einzelne Mitglieder vielleicht doch passende Projekte in Vorbereitung haben. Der HSGB setzt sich selbstverständlich weiter für wesentlich unkompliziertere Förderverfahren ein. 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Dr.R./Rau/Ju
2.2 Vo/SB/YK

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