Startseite Förderprogramm zum Schutz öffentlicher Plätze – Frist 31.5.2021

Förderprogramm zum Schutz öffentlicher Plätze – Frist 31.5.2021

Fahrzeuge als Waffen eingesetzt – die Anschläge in Nizza, in Berlin am Breitscheidplatz oder auch in Volkmarsen am Rosenmontag 2020 zeigen, dass Attentäter immer wieder Fahrzeuge in Menschenmengen zu lenken bereit sind.

Die Hessische Landesregierung möchte daher die Innenstädte und öffentlichen Plätze besser vor solchen Attacken schützen und Kommunen, die gezielte Sicherungsmaßnahmen ergreifen wollen, unterstützen. Deshalb wurde jetzt ein Sonderförderprogramm aufgelegt. Das neugeschaffene Sonderförderprogramm „Zufahrtsperren gegen Fahrzeugattacken im öffentlichen Raum“ umfasst die Förderung von insgesamt 500.000 Euro, die in den Jahren 2021 und 2022 zur Verfügung gestellt werden.

Zu den förderfähigen baulichen Maßnahmen zählen die Neuerrichtung, die Erweiterung oder auch die Erneuerung von bereits bestehenden Schutzelementen zur Sicherung von Innenstädten oder öffentlichen Plätzen. Dies sind in der Regel mobile und fest eingebaute Sperren, aber auch städtebauliche Schutzlösungen als dauerhafte Absicherungsmaßnahmen für öffentliche Räume. Mit klugen Konzepten sollen die Innenstädte so sicherer werden. Neben mobilen Fahrzeugsperren und altbewährten Pollern können auch Sitzgelegenheiten oder Kunstwerke schützend vor Fahrzeugattacken wirken und gezielt dafür konzipiert werden. Öffentliche Plätze können so sicherer und zugleich auch ansprechender gestaltet werden.

Ab sofort können Anträge im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens durch hessische Städte und Gemeinden sowie durch Kommunenverbünde bis zum 31.05.2021 beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport gestellt werden. Die Landesregierung apelliert: „Zögern Sie nicht, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Bei der Planung und Antragstellung unterstützen Sie die hessischen Polizeipräsidien sowie das Hessischen Landeskriminalamt.“

Förderaufruf und Anhang sind auch abrufbar auf der Website des Hessischen Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) (hke.hessen.de). Das Formular für die Interessenbekundung kann ebenfalls beim HKE (E-Mail-Adresse: hke@hmdis.hessen.de) angefordert werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

 

Abteilung 1.2 – Dr.R.                                                                                                       

 

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