Startseite Fördermaßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Geplante Neufassung der Förderrichtlinie betr. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser

Fördermaßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Geplante Neufassung der Förderrichtlinie betr. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft0 und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat den Kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge für eine Neufassung der „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, die der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie dienen und im Zusammenhang mit der Einleitung von Abwasser stehen“ unterbreitet. Die bisherige Fassung der Richtlinie datiert vom 26.7.2017 und war im Staatsanzeiger 2017 Nr. 30, S. 695 veröffentlicht.

Beabsichtigt sind laut HMUKLV „wesentliche Änderungen um Zuwendungs- und Verwendungsnachweisverfahren“. Insbesondere soll anstelle der bisher zuständigen Regierungspräsidien die WI-Bank als Bewilligungsstelle beauftragt werden. Vorgesehen sind auch Änderungen beim Fördersatz (Ziff. 6 des Entwurfs), der grds. 40-60% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen soll, im Zusammenhang mit der Elimination von Spurenstoffen im Rahmen der Spurenstoffstrategie zwischen 60 und 80%. Ausdrücklich ist nunmehr die gesetzliche Vorgabe erwähnt, wonach die finanzielle Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers bei der Bemessung zu berücksichtigen ist (§ 56 des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes, HFAG).

Die Neufassung soll nach Vorstellung des HMUKLV im zweiten Quartal d.J. in Kraft treten.

Nach vorläufiger Einschätzung der Geschäftsstelle ist fraglich, ob die beabsichtigte Aufgabenverlagerung von den Regierungspräsidien auf die WI-Bank für die Fördermittelempfänger sinnvoll ist. Durchaus sind Reibungsverluste und längere Entscheidungswege eine mögliche und nachteilige Folge. Bezüglich der Fördermittelhöhe sollte das Land nach hiesiger Auffassung höheren Fördersätzen nähertreten.

Der Entwurf der Neufassung ist im Mitgliederbereich unserer Internetseite hsgb.de in der Rubrik Fachinformationen/ Stellungnahmen und Beschlüsse einsehbar. Sollten hierzu Anmerkungen Ihrerseits bestehen, bitten wir um Rückmeldung bis zum 27.4.2021.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.                                                                                                    

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