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Flüchtlingswesen: Zuweisung von Ausländern an die Gemeinden

Die drei Kommunalen Spitzenverbände in Hessen hatten sich mit gemeinsamen Schreiben vom 30.06.2023 an die Hessische Staatskanzlei und das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit der Forderung gewandt, ab sofort keine Zuweisungen mehr nach dem Landesaufnahmegesetz für Personen vorzunehmen, die absehbar keine Bleibeperspektive haben bzw. deren Identität nicht feststeht. Hintergrund der Forderung war die ohnehin bestehende hohe Belastung der Städte, Gemeinden und Landkreise im Zusammenhang mit der Flüchtlingsaufnahme.

Mit Antwortschreiben vom 18.08.2023, eingegangen am 22.08.2023 teilt das Land nunmehr mit, dass ein immer weiterer Ausbau von Belegungskapazitäten in der Erstaufnahme keine perspektivische Lösung (aus Landessicht) darstelle. Wörtlich wird in dem von Staatsminister Wintermeyer unterzeichneten Schreiben ausgeführt:

„Ein Zuweisungsstopp bis zur Vollbelegung der EAEH würde auch nur kurzfristig für Entlastung in einigen Kommunen sorgen, wohingegen die Belastung in den Kommunen, in denen sich eine EAEH befindet, temporär nochmals zunehmen würde. Sobald die EAEH innerhalb weniger Wochen voll ausgelastet wäre, würde die Zuweisung wieder wie gewohnt an die Gebietskörperschaften erfolgen. Schließlich sind auch die für eine dauerhafte Unterbringung geeigneten Standorte landesweit Mangelware, so dass weitere großangelegte Landeseinrichtungen erst zu schaffen wären, für die wir womöglich wieder auf kommunale Standorte bzw. Großeinrichtungen im kommunalen Raum zurückgreifen müssten.

Sehr geehrte Herren, auch in den nächsten Wochen und Monaten ist mit anhaltenden Herausforderungen zur rechnen. Die Aufnahme, Unterbringung und Versorgung geflüchteter und asylsuchender Menschen ist eine gemeinschaftliche Aufgabe, der wir uns gemeinsam stellen müssen. Dabei gilt es, das Spannungsfeld von Humanität gegenüber Schutzbedürftigen bis zur Überforderung der Aufnahmegesellschaft stets im Blick zu behalten. Bund, Länder und Kommunen sind daher gefordert, geschlossen und solidarisch zu handeln, was die öffentliche Verwaltung einer Belastungsprobe unterzieht. Und wir müssen weiterhin gemeinsam von der Bundesregierung ein konsequenteres Vorgehen fordern.

Ich bleibe zuversichtlich, dass es uns gelingt, auch diese herausfordernde Situation gemeinsam zu bewältigen und danke im Namen der Landesregierung der kommunalen Familie für den wichtigen Einsatz zur Unterbringung der Zugewanderten.“

Höhere Zuweisungen angekündigt
Derweil hat das Land höhere Zuweisungszahlen bereits ab September angekündigt. Ab der 37. KW (11.9.) wird es daher zu erhöhten Zuweisungszahlen in die Landkreise und kreisfreien Städte kommen; also zu Zuweisungszahlen die über der bisherigen Prognose für das 3. Quartal liegen. Diese erhöhten Zuweisungszahlen werden sich dann auch im 4. Quartal fortsetzen.

Position des HSGB
Der HSGB wird sich weiter dafür einsetzen, dass die ohnehin sehr knappen Möglichkeiten der Kommunen bei der Bemühung um eine angemessene Integration der Zugewanderten auf diejenigen konzentriert werden, deren Identität zweifellos feststeht und die eine Bleibeperspektive haben. Zudem fordert der Verband eine verlässliche Vollfinanzierung der Unterbringungsaufgabe. Weiterhin sind Bund und Land gefordert, die Zuwanderung Geflüchteter zu reduzieren und in diesem Zusammenhang auch Fehlanreize zu vermeiden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

GF Dr.R.

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