Startseite Flüchtlingsunterbringung: Fachkommission Städtebau legt überarbeitete Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten vor

Flüchtlingsunterbringung: Fachkommission Städtebau legt überarbeitete Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten vor

Die Fachkommission Städtebau (Bauministerkonferenz) hat mit Datum vom 3. Februar 2015 aktualisierte Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in den verschiedenen Gebietskulissen vorgelegt. Der DStGB war an der Überarbeitung dieser Hinweise beteiligt. 

Wie Sie den als Anlage beigefügten Hinweisen (nebst tabellarischer Darstellung von Rechtsprechung) entnehmen können, berücksichtigen die aktuellen Hinweise auch die Neuregelungen, Klarstellungen und befristeten Erleichterungen, die durch das Gesetz über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748) mit Wirkung vom 26.11.2014 in das Baugesetzbuch eingefügt worden sind. 

(Quelle: DStGB, Schwerpunkte / Städtebaurecht und Stadtentwicklung)

Anlage FK Städtebau Bauplanungsrecht

Anlage FK Städtebau Tabelle Rspr.

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