Startseite FKS – Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylbegehrenden

FKS – Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylbegehrenden

Die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz hat angesichts der letzten bauplanungsrechtlichen Anpassungen im Zuge der Ukraine – Flüchtlingskrise die „Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in den verschiedenen Gebietskulissen“ (Gesetzgebungsstand: 26.04.2022) überarbeitet und am 13.05.2022 final beschlossen.

Die Hinweise können Sie auf unserer Homepage unter https://www.hsgb.de/baurecht-planungsrecht herunterladen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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