Die Fachkommission Städtebau der Bauministerkonferenz hat angesichts der letzten bauplanungsrechtlichen Anpassungen im Zuge der Ukraine – Flüchtlingskrise die „Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Beurteilung von Standorten für Unterkünfte von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in den verschiedenen Gebietskulissen“ (Gesetzgebungsstand: 26.04.2022) überarbeitet und am 13.05.2022 final beschlossen.
Die Hinweise können Sie auf unserer Homepage unter https://www.hsgb.de/baurecht-planungsrecht herunterladen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
