Der Finanzierungssaldo der hessischen Kommunen war im Corona-Jahr 2020 im Plus. Ohne Hilfe von Bund und Land hätte das aber nicht funktioniert. Insbesondere die einmalige Finanzspritze zum pauschalen Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen 2020 hat hier gewirkt. Und ein positiver Finanzierungssaldo in der Finanzstatistik bedeutet nicht, dass die Kommunen 2020 ihre Haushalte jahresbezogen ausgleichen konnten.
Das Hessische Statistische Landesamt berichtet zum Finanzierungssaldo 2020 in seiner Pressemitteilung vom 17.3.2021:
„Die hessischen Kommunen haben im Jahr 2020 einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von 295 Millionen Euro erwirtschaftet. Diesem positiven Saldo lagen Hilfen vom Bundes- und Landeshaushalt zur Gewerbesteuerkompensation in Höhe von 1,2 Milliarden Euro für entgangene Gewerbesteuereinnahmen zugrunde. Ohne sie wäre ein hohes kommunales Finanzierungsdefizit in Höhe von 918 Millionen Euro entstanden. 61,9 Prozent der hessischen Kommunen erzielten einen Überschuss. Schlusslicht unter den Kommunen war Frankfurt am Main mit einem Defizit von 170 Millionen Euro.
Die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die hessischen Kommunen haben sich 2020 in den kommunalen Finanzierungssalden der Kassenstatistik gezeigt. Laut dem Hessischen Statistischen Landesamt weisen die Daten für das Jahr 2020 auf einen Finanzierungsüberschuss in Höhe von 295 Millionen Euro hin. In diesem Saldo sind finanzielle Corona-Hilfen (Gewerbesteuerkompensation) in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro vom Bund und dem Land Hessen aus dem Oktober 2020 inbegriffen. Diese Hilfssumme bezieht sich auf die um eine Milliarde Euro eingebrochenen Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2020 (siehe Pressemitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts vom 28.01.2021). Ohne diese Unterstützung wäre bei den Kommunen ein Defizit in Höhe von rund 918 Millionen Euro entstanden.
Der Finanzierungsüberschuss von 295 Millionen Euro reiht sich in der Statistik zu den seit 2016 erzielten positiven kommunalen Salden ein. Das ohne die Gewerbesteuerkompensationszahlungen entstandene Ergebnis von minus 918 Millionen Euro wäre der größte Tiefpunkt seit 2012 (minus 1,5 Milliarden Euro) gewesen. Der Anstieg der Einnahmen auf der Seite der Kommunen bedeutete auf der Seite der Haushalte des Landes Hessen und des Bundes gestiegene Ausgaben. (…)
Hinweise:
Der Finanzierungssaldo berechnet sich als Differenz aus den bereinigten Einnahmen und bereinigten Ausgaben. Die „bereinigende“ Wirkung entsteht dadurch, dass bestimmte vermögenswirksame Finanzierungsvorgänge der Kommunen wie bspw. die Aufnahme oder Tilgung von Krediten unberücksichtigt bleiben.“
Finanzstatistik ungleich Haushaltsrecht
Wie der Hinweis des Statistischen Landesamts zutreffend darstellt, berechnet sich der Finanzierungssaldo aus den Einnahmen und Ausgaben. Er besagt also nichts über die Fähigkeit der Gemeinde zum Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt und in der Ergebnisrechnung. Selbst über die Fähigkeit der Gemeinden zum Ausgleich des Finanzhaushalts (§ 92 Abs. 5 Nr. 2, Abs. 6 Nr. 2 HGO) besagt der Finanzierungssaldo nichts, weil in ihn anders als in den Haushaltsausgleich die ordentlichen Tilgungsleistungen nicht einbezogen sind.
Laut Kassenstatistik 2019 des Statistischen Bundesamts wandten die hessischen Gemeinden und Gemeindeverbände 2019 insgesamt 1.047 Mio. Euro für Tilgungsleistungen (ordentliche und Sondertilgungen) auf.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abt.1.2-Dr.R./Ju./Rau.
