Startseite Finanzplanungserlass und GemHVO-Änderung: Dauert noch etwas

Finanzplanungserlass und GemHVO-Änderung: Dauert noch etwas

Auf Nachfrage unserer Geschäftsstelle hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) mitgeteilt, dass der diesjährige Finanzplanungserlass ggfls. erst im Oktober erscheint.

  • In der Praxis liegt den Orientierungsdaten die Mai-Steuerschätzung zu Grunde. Deren für Hessen regionalisierte Ergebnisse haben wir bereits im Eildienst Nr. 7 – ED 112 vom 19.5.2021 veröffentlicht.
  • Bezüglich der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der aufsichtsbehördlichen Hinweise dürfte es laut HMdIS bei den Ausführungen bleiben, wie sie im Erlass im Eildienst Nr. 44/2020 S. 1113, 1115 ff. veröffentlicht sind.

Auch die seit längerem angekündigte Änderung der GemHVO dürfte erst im Laufe des Septembers bzw. Anfang Oktober veröffentlicht werden. Sie soll in wesentlichen Teilen ab dem Haushaltsjahr 2022 gelten. Gegenüber dem Entwurfsstand Dezember 2020 gibt es laut HMdIS keine wesentlichen Änderungen mehr. Über diesen letzten Entwurfsstand hatten wir im Eildienst Nr. 15 – ED 301 vom 18.12.2020 berichtet. Es handelt sich dabei immer noch um die Änderungen, die bereits im Frühjahr 2019 zur Anhörung gestellt worden waren (vgl. dazu Eildienst Nr. 3 – ED 43 vom 20.3.2019).

Die Geschäftsstelle hat gegenüber dem HMdIS darauf hingewiesen, dass wegen der kurzen Zeit zwischen Veröffentlichung der neuen Regeln und dem Beginn des Haushaltsjahres 2022 es keine Nachteile für die Städte und Gemeinden haben darf, wenn für 2022 (und ggfls. Doppelhaushalte 2022/2023) noch Muster nach alter GemHVO verwendet werden. Das darf weder zu aufsichtsbehördlichen Beanstandungen noch zur Versagung von Genehmigungen nach § 97a HGO führen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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