Startseite Finanzplanungserlass 2024 und aktualisiertes Rechenschema KFA 2024-2027

Finanzplanungserlass 2024 und aktualisiertes Rechenschema KFA 2024-2027

Bezug: Sofort-Info vom 11.10.2023

 

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat nunmehr den Finanzplanungserlass 2024 veröffentlicht. Die darin u.a. enthaltenen Orientierungsdaten hatten wir bereits in der HSGB-Kompakt-Meldung Nr. 136/23 vom 12.9.2023 veröffentlicht. Der Erlass kann auch unter https://innen.hessen.de/Downloadbereich kostenlos heruntergeladen werden.

Geringfügige Korrektur bei den Orientierungsdaten des Landes

Das HMdIS hat eine kleine Korrektur der bereits im September übermittelten Orientierungsdaten mitgeteilt. Diese betrifft aber nur die Vergangenheit und ist damit ohne größere praktische Bedeutung: Der bisher ausgewiesene IST-Wert 2022 des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer beträgt 3.979,7 Mio. Euro (statt 4.026,9 Mio. Euro). Dies wird laut HMdIS in der Veröffentlichung im Staatsanzeiger korrigiert.

Aufsichtsbehördliche Hinweise

Der Erlass enthält unter II. auch aufsichtliche Vorgaben und Hinweise. Der HSGB hat zur im Erlass geschilderten Haushaltslage darauf hingewiesen, dass viele unserer Mitglieder angesichts des gegenüber den Erträgen stärkeren Wachstums der Aufwendungen vermehrt eine deutlich schlechtere Haushaltsentwicklung befürchten. Von daher teilt der HSGB die eher optimistische Einschätzung im Erlass nur sehr bedingt.

Wichtig ist aber, dass

  • Ergebnishaushalte entsprechend der bestehenden Regelungen zur GemHVO als ausgeglichen gilt, wenn ein Ausgleich unter Inanspruchnahme von Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses, für 2020-2023 wahlweise zusätzlich des außerordentlichen Ergebnisses dargestellt werden kann und
  • im Finanzhaushalt weiterhin der Rückgriff auf vorhandene ungebundene Liquidität bei jahresbezogen nicht ausgeglichenem Finanzhaushalt möglich bleibt und insoweit auch die Liquiditätsreserve (Liquiditätspuffer) herangezogen werden kann.

 

Empfehlung des HSGB zur Nutzung des Wahlrechts bzgl. Nutzung der außerordentlichen Rücklage

Soweit 2020-2023 Fehlbeträge der Ergebnisrechnungen entstanden sind, empfiehlt die Geschäftsstelle erneut dringend, das Wahlrecht zum Ausgleich durch Inanspruchnahme von bis zum 31.12.2020 angesammelten Rücklagenbeständen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zu nutzen und dies bei Aufstellung der noch offenen Jahresabschlüsse entsprechend umzusetzen. 

Aktualisiertes Schema Finanzplanung des HSGB

Das Rechenschema zur Kommunalen Finanzplanung bis 2027 des HSGB haben wir am 11.10.2023 nach einem Nutzerhinweis aktualisiert. Es kann im Mitgliederbereich unserer Internetseite heruntergeladen werden (https://www.hsgb.de/kommunalfinanzen-arbeitshilfen). Das Rechenschema kann zudem auch mit abweichenden Einschätzungen zur Einnahmeentwicklung „gefüttert“ werden.

KFA-Ausblick

In diesem Rahmen haben wir auch den KFA-Ausblick bis 2027 geringfügig angepasst. Hintergrund war eine Korrektur bei den Gewerbesteuererwartungen. Gegenüber den in der HSGB-Kompakt-Meldung Nr. 151/2023 angegebenen Werten sind die Unterschiede aber äußerst überschaubar:

 

2024

2025

2026

2027

Grundbetrag im Jahr, Euro

1661,05

1796,26

1891,88

1974,56

Schwellwert Schlüsselzuweisung A, Euro

784,02

820,27

865,75

904,27

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2 Dr.R./Rau/Ju

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