Die Haushaltsplanungen in den Städten und Gemeinden für 2015 einschließlich der Finanzplanung für die Folgejahre beginnen, aktuelle Orientierungsdaten liegen aber noch nicht vor: Diese missliche, aber aus Vorjahren bekannte Situation dürfte auch in diesem Jahr noch eine ganze Weile fortbestehen. Gleichwohl gibt es doch gewisse Anhaltspunkte, die es ermöglichen, zumindest wichtige Eckwerte der Haushaltsplanung vorläufig zu ermitteln.
Nach § 101 Abs. 1 HGO hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen; das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Haushaltsjahr. Nach Abs. 2 der Vorschrift sind im Finanzplan Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Ausgaben und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen; der Minister des Innern hat hierzu im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen rechtzeitig Orientierungsdaten bekannt zu geben. Diese Orientierungsdaten lagen im vorigen Jahr erst Ende Oktober vor (vgl. Eildienst Nr. 12 – ED 127 vom 25.10.2013).
Insoweit kann vorläufig auf die 2013 bekannt gemachten Orientierungsdaten, ergänzt um Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung 2014 (vgl. Eildienst Nr. 5 – ED 55 vom 16.05.2014) zurückgegriffen werden. Zumindest für die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer sind hieraus Angaben ersichtlich.
I. Gemeindeanteile
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2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
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Mai-Steuerschätzung 2014 (Länder West) |
+5,9% |
+5,9% |
+5,3% |
+5,1% |
+5,1% |
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Orientierungsdaten HMdIS 2013 (Hessen) |
+5,5% |
+4,5% |
+5,0% |
+5,0% |
k. A. |
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Gewerbesteuer (brutto) |
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Mai-Steuerschätzung 2014 (Länder West) |
+2,1% |
+4,0% |
+3,0% |
+2,8% |
+2,8% |
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Orientierungsdaten HMdIS 2013 (Hessen) |
+4,0% |
+6,0% |
+3,0% |
+3,0% |
k. A. |
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Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
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Mai-Steuerschätzung 2014 (Länder West) |
+3,3% |
+3,9% |
+3,2% |
+3,1% |
+3,1% |
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Orientierungsdaten HMdIS 2013 (Hessen) |
+3,0% |
+1,0% |
+3,0% |
+3,0% |
k. A. |
Damit ergäben sich für die Anwendung der gemeindeindividuellen Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile folgende Ergebnisse (landesweites Aufkommen):
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Gemeindeanteil an der… |
Ist 2013 |
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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Einkommensteuer HMdIS |
2.744,4 |
2895 |
3026 |
3177 |
3336 |
k. A. |
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nach Mai-Steuerschätzung |
2906 |
3078 |
3241 |
3406 |
3580 |
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Umsatzsteuer (s. nachstehende Erläuterungen) |
358,8 |
370 |
400 |
412 |
424 |
393 |
Bezüglich beider Gemeindeanteile ist auf die Änderung der gemeindeindividuellen Schlüsselzahlen ab 2015 hinzuweisen (s. die gesonderte Mitteilung im Eildienst Nr. 7 – ED 73 vom 25.07.2014 für den Einkommensteueranteil und die Mitteilung in diesem Eildienst zum Umsatzsteueranteil; Modellberechnungen abrufbar im Mitgliederbereich unserer Homepage www.hsgb.de in der Rubrik Fachinformationen/Kommunalfinanzen).
Für den Umsatzsteueranteil ist zusätzlich in Rechnung zu stellen, dass einerseits der Anteil der hessischen Kommunen am bundesweiten Aufkommen sinkt, andererseits aber durch Mehrzuweisungen im Zuge von der Bundesregierung angekündigter Entlastungen (siehe dazu die Mitteilung „Finanzielle Leistungen des Bundes an die Kommunen“ in diesem Eildienst) das Aufkommen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um voraussichtlich 44 Mio. erhöht wird. Diese Maßnahme ist nach dem einschlägigen Gesetzentwurf aber nur bis einschl. 2017 befristet. Für eine Schätzung der Aufkommensentwicklung des Umsatzsteueranteils ergibt unter Einbeziehung dieser Faktoren die in der Tabelle oben ausgewiesene erwartete Aufkommensentwicklung.
II. Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen
Bezüglich der Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen der Kreisumlage enthalten die Orientierungsdaten vom Oktober 2013 folgende Aussagen:
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2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
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Steuerverbundmasse |
+0,5% |
+3,5% |
+4,5% |
k. A. |
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Kreisumlagegrundlagen |
+3,0% |
+4,5% |
+4,5% |
k. A. |
Insgesamt bleibt es bei der Aussage, dass Aussagen zum KFA ab 2016 derzeit noch keine betragliche Aussage zu den Auswirkungen des Urteils des Staatsgerichtshofs über die Notwendigkeit einer Neuordnung des KFA ab 01.01.2016 enthalten.
§ 9 FAG bestimmt, dass eine Bedarfsmesszahl für jede kreisangehörige Gemeinde zu berechnen ist. Die Bedarfsmesszahl errechnet sich dadurch, dass der Gesamtansatz einer Gemeinde mit einem Grundbetrag vervielfacht wird. Der Grundbetrag ist so festzusetzen, dass die Schlüsselmasse vollständig verteilt wird. Der Grundbetrag steigt beispielsweise in Fällen steigender Steuereinnahmen (steigenden Steuerkraftmesszahlen) oder auch bei höherer Schlüsselmasse. Bei steigenden Einwohnerzahlen bzw. Gesamtansätzen nimmt er hingegen ab. Damit spricht viel für einen leicht steigenden Grundbetrag. Im Sinne einer vorsichtigen Planung sollte u. E. ein Grundbetrag von 960,62 € wie 2014, ggfls. erhöht um einen moderaten Zuwachs auf 980 € für 2015 zu Grunde gelegt werden. Ein Rechenschema zur Bestimmung von Schlüsselzuweisung und Umlagegrundlagen kann im Mitgliederbereich unserer Homepage in der Rubrik Fachinformationen/Kommunalfinanzen/Arbeitshilfen Kommunalfinanzen „Schema zur Bestimmung der Schlüsselzuweisungen“ abgerufen werden.
Die so errechneten Werte ersetzen nicht die vom HMdF für Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen ab Herbst zu erwartenden Modellberechnungen für diese wichtigen Größen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
