Eigentlich müssten die Kommunen schon Orientierungs- und KFA-Planungsdaten haben, wenn sie gemäß § 97 Abs. 3 Satz 2 HGO ihre beschlossene Haushaltssatzung spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres der Aufsichtsbehörde vorlegen wollen. Aktuell hapert es aber noch mit den nötigen Planungsdaten.
Herbst-Steuerschätzung abwarten
Ende Oktober wird der Arbeitskreis Steuerschätzungen tagen und die Entwicklung der Steuereinnahmen im Finanzplanungszeitraum prognostizieren. Landesseitig wurde signalisiert, dass die daraus abgeleitete Regionalisierung für Hessen den Orientierungsdaten zu Grunde gelegt werden soll. Entsprechend dürfte der Finanzplanungserlass noch auf sich warten lassen.
Dagegen ist inhaltlich nichts einzuwenden, da es wenig hilfreich wäre, wenn die Kommunen kurzfristig Orientierungsdaten auf Grundlage der Mai-Steuerschätzung erhielten, die dann nach wenigen Tagen überholt wären.
Finanzplanungserlass Kommunalaufsichten
Der HSGB hat sich gegenüber dem Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (HMdI) dafür ausgesprochen, dass
- die von der Landesregierung erklärtermaßen beabsichtigte Streichung von § 92a Abs. 1 Nr. 2 HGO durch die anstehende HGO-Änderung bereits im Finanzplanungserlass für vorgreiflich anwendbar erklärt wird,
- der Rückgriff auf ungebundene Liquidität bei jahresbezogen nicht ausgeglichenem Finanzhaushalt möglich bleibt und einem ausgeglichenen Finanzhaushalt gleichsteht,
- der Verzicht auf die Darstellung des sog. Liquiditätspuffers (§ 106 Abs. 1 Satz 2 HGO) aufsichtlich nicht beanstandet wird,
- Defizite der Ergebnishaushalte und -rechnungen wahlweise dauerhaft durch Rückgriff auf Mittel der Rücklagen aus Überschüssen auch des außerordentlichen Ergebnisses ausgeglichen werden dürfen,
- bei Vollmitgliedschaft in der Versorgungskasse (d.h. Teilnahme am solidarischen Ausgleich der Versorgungslasten) Pensionsrückstellungen nicht mehr ausgewiesen werden müssen und angesammelte Bestände die Bestände der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses erhöhen.
KFA 2025: Ausgestaltung unklar
Weiterhin nicht geklärt ist die Ausgestaltung des Landeshaushalts 2025 bezüglich der Dotierung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA). Andeutungen aus der Landesregierung zu einem Konsolidierungsbeitrag der Kommunen für den Landeshaushalt sind bisher nicht abschließend konkretisiert. Vorbeugend hat der HSGB hier jedoch die zuständigen Mitglieder der Landesregierung und die beiden Regierungsfraktionen im Landtag sensibilisiert
(s. HSGB-Rundschreiben vom 12.9.2024).
Das Schreiben von Präsident Röder an die Genannten vom 12.9.2024 hat diesen Wortlaut:
Anrede,
wir sind als Hessischer Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit unseren Schwesterverbänden in großer Sorge um die finanzielle Entwicklung der Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen in den kommenden Jahren. Die durch die Landesregierung erfolgte Ankündigung von Gesprächsbedarf zu etwaigen Einschnitten in den Kommunalen Finanzausgleich und die landesseitige Absage eines Gesprächs haben große Verunsicherung und Unverständnis in der kommunalen Familie ausgelöst.
Die finanzielle Lage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise ist äußerst angespannt. Für das Haushaltsjahr 2025 erwarten viele Kommunen deutliche Haushaltsdefizite. Denn die kommunalen Ausgaben wuchsen in den letzten Jahren deutlich schneller als die Einnahmen. Diesen Aufgaben können sich die Kommunen nicht entziehen, da sie in aller Regel durch Bundes- und Landesgesetze zur Pflicht gemacht sind. Daher sind die Kommunen auf die 2023 angekündigten Zuwächse im KFA 2025 und danach unbedingt angewiesen.
Auch die Finanzierung neuer Pflichtaufgaben wie des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter oder der Vollzug des Cannabisgesetzes ist in Hessen nicht gesichert.
Vor diesem Hintergrund vertreten wir diese Positionen:
- Die Städte, Gemeinden und Landkreise verzeichnen seit Jahren schnell wachsende Ausgaben, mit denen die eigenen Einnahmen nicht mithalten. Die Ausgaben fallen ganz überwiegend für Aufgaben an, die Bund und Land den Kommunen zur Pflicht machen. Die Kommunen können teure Aufgaben also nicht einfach sein lassen und auf diese Art sparen.
Es kann nicht sein, dass die Kommunen letztlich Lücken im Landeshaushalt stopfen, indem die in Hessen schon sehr hohen Belastungen aus der Grundsteuer erneut erhöht werden. Genau das ist aber die absehbare und unvermeidbare Folge von Einschnitten in den KFA.
- Das Land Hessen trägt die Verantwortung für die Kommunalfinanzen. Die in der Landesverfassung geregelte Schuldenbremse bestimmt ausdrücklich, dass der Anspruch auf kommunale Finanzausstattung durch die Schuldenbremse unberührt bleibt (so ausdrücklich Art. 141 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen).
Diese Punkte müssen die Grundlage für Gespräche zur Entwicklung der Kommunalfinanzen sein, die wir im Einklang mit unseren Schwesterverbänden als dringlich ansehen. Die hessischen Kommunen brauchen Verlässlichkeit, gerade in finanzieller Hinsicht.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Röder
Präsident
1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju
