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Finanzplanung der kommunalen Eigenbetriebe, sonstiger kommunaler Sondervermögen und Treuhandvermögen mit Sonderrechnung

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat im Einvernehmen mit dem Hessischen Sozialministerium den neuen Erlass betr. Finanzplanung der kommunalen Eigenbetriebe, sonstigen kommunalen Sondervermögen und Treuhandvermögen mit Sonderrechnung in Kraft gesetzt. Der Erlass wird demnächst im Staatsanzeiger bekanntgemacht.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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