Das Hessische Ministerium des Innen und für Sport (HMdIS) hat mit Erlass vom 9. März 2012 (Stanz. S. 406) Formblätter für die Finanzplanung der genannten Sondervermögen vorgegeben. Dieser Erlass tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 wegen Zeitablaufs außer Kraft.
Das HMdIS beabsichtigt, den Erlass mit den entsprechenden Mustern zur Finanzplanung inhaltlich unverändert bekanntzugeben und entsprechend zu verlängern.
Sollten Einwände gegen diese Absicht bestehen, bitten wir um Mitteilung an unsere Geschäftsstelle bis zum 29.08.2017.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
