Die Landesregierung hat dem Landtag den Finanzplan des Landes für die Jahre 2024 bis 2028 zur Kenntnis gegeben (Landtagsdrucksache 21/1418).
Der Finanzplan enthält auch Ausführungen zu den voraussichtlichen Zahlungen des Landes an die Kommunen und unterscheidet insoweit zwischen den insgesamt über den Landeshaushalt abgewickelten Zahlungen an die Kommunen und dem Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA, Landtagsdrucksache a.a.O. S. 50).
Weiter wird in der Drucksache ausgeführt, dass „vor allem“ die frei verwendbaren allgemeinen Finanzzuweisungen von den Aufwüchsen profitieren sollen.
Das bleibende Problem
Ein Aufwuchs ist erstmal positiv – entscheidend für die Handlungsfähigkeit der Kommunen ist aber, ob er ausreicht, um im jeweiligen Jahr die notwendige Unterstützung der Kommunen bei deren finanziellen Lasten zu gewährleisten. Danach sieht es aktuell allerdings nicht aus.
Abt 1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju
