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Finanzielle Leistungen des Bundes an die Kommunen

Die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene sah u. a. vor, die Kommunen finanzielle in Höhe von 1 Mrd. € pro Jahr zu unterstützen, ehe die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von 5 Mrd. € jährlich von der Eingliederungshilfe entlastet werden. Des Weiteren war vorgesehen, dass ggf. eine Aufstockung der Bundesmittel für Kinderbetreuung erfolgen sollte.

Ende Mai haben sich Vertreter von Bund und Ländern nunmehr auf konkrete Maßnahmen zugunsten einer finanziellen Besserstellung von Ländern und Kommunen geeinigt. Zwischenzeitlich liegt dazu ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vor, der nach dem Kabinettsdurchgang auch in den Bundestag eingebracht werden soll.

  • Kinderbetreuungsinvestitionen
    Für Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung wird das derzeit bereits bestehende Sondervermögen Kinderbetreuung von 450 Mio. € auf bis zu 1 Mrd. € aufgestockt.
  • Betriebskosten in der Kinderbetreuung
    Zur Förderung der Betriebskosten wird in den Jahren 2017 und 2018 der Festbetrag an der Umsatzsteuer zugunsten der Länder um jeweils 100 Mio. € erhöht. Aufgrund der Vorgaben des Grundgesetzes kann der Bund grundsätzlich nicht unmittelbar Mittel an die kommunale Ebene weiterleiten, weshalb zunächst Mittel an die Länder zur Weiterverteilung an die Kommunen gegeben werden müssen.
  • Entlastung der Kommunen um 1 Mrd. €
    Vor Inkrafttreten des geplanten Bundesteilhabegesetzes sollen die Kommunen ab 01.01.2015 eine Entlastung um 1 Mrd. € pro Jahr erfahren. Dies erfolgt hälftig durch
    – einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft (KdU). Dazu werden die Erstattungsquoten nach § 46 Abs. 5 SGB II gleichmäßig erhöht.
    – Die andere Hälfte der Entlastung wird durch einen höheren Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer erreicht. Für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer stehen damit bundesweit ab 01.01.2015 500 Mio. € zur Verfügung. Auf Hessen entfallen hiervon rd. 8,8 %, also 44 Mio. € zusätzlich. Auf Basis der neuen Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (vgl. die Eildienstmitteilung dazu in diesem Eildienst) entfallen rd. 51 % des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer auf die 421 kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die damit im Jahr 2015 eine Mehrzuweisung von 22,57 Mio. € erfahren.

Da der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer jedoch in erheblichem Umfang in die Umlagegrundlagen für Kreis- und Schulumlage einbezogen ist, dürfte dieses Aufkommen unabhängig von der konkreten Ausgestaltung des neuen KFA im Einzelnen in erheblichem Umfang an die Kreisebene „durchgereicht“ werden. Im Ergebnis dürfte die Entlastung durch die höheren Bundesmittel für die einzelne kreisangehörige Stadt bzw. Gemeinde kaum spürbar sein.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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