Bezug: Info-Schreiben vom 30.5.2022 – Finanzielle Folgen der Baupreisentwicklung
Baustoffe werden knapp und teuer – das bremst auch kommunale Vorhaben aus. Dieses Thema hatte die „Hessenschau“ des Hessischen Rundfunks in der Sendung vom 28. Mai aufgegriffen. Geschäftsführer Dr. Rauber konnte in der Live-Sendung deutlich machen, auf was sich die Bürgerinnen und Bürger realistischerweise einstellen müssen und dass dies für die vor Ort Verantwortlichen in der Regel auch gar nicht vermeidbar ist.
Verzögerungen bei der Umsetzung von Projekten, Schaffung von provisorischen Lösungen, Preissteigerungen und spätere Gebührenerhöhungen werden absehbar viele kommunale Gremien beschäftigen. Hier ist es der Geschäftsstelle des HSGB ein besonderes Anliegen, in der Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass diese Entwicklungen außerhalb der Steuerungsmöglichkeiten der haupt- und ehrenamtlich vor Ort Verantwortlichen liegen.
Wichtig ist: Die durch Kostensteigerungen und Lieferengpässe verursachten Probleme sind leider nichts Besonderes und eben nicht das individuelle Problem einzelner Städte und Gemeinden.
Finanzielle Folgen der Entwicklung
Die finanziellen Folgen dieser Entwicklung sind vielfältig:
- Kostendeckend zu erhebende Benutzungsgebühren werden steigen, denn aus teureren Baukosten resultieren höhere Abschreibungen. Auch die laufenden Betriebskosten, etwa für Energie, erhöhen den Gebührenbedarf.
- Höhere Investitionsauszahlungen führen über die Nutzungsdauer der Investition zu höheren Abschreibungen. Da Zuschüsse von Bund und Land in der Praxis nicht mitwachsen, gleichen die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten den Ergebnishaushalt noch weniger aus. Das belastet den Ausgleich der Ergebnishaushalte.
- Oft werden die Städte und Gemeinden höhere finanzielle Eigenanteile schultern und eventuell auch per Kreditaufnahme finanzieren müssen. Zinsaufwand und Zinsauszahlungen belasten Ergebnis- wie Finanzrechnungen; die Tilgungsleistungen erschweren den Ausgleich der Finanzhaushalte.
- Soweit keine Kostendeckung durch Gebühren möglich ist, kann es also zu Problemen beim Haushaltsausgleich kommen – nämlich dann, wenn die allgemeinen Deckungsmittel der Kommunen wie Steuereinnahmen, Schlüsselzuweisungen und Ausschüttungen von Beteiligungen nicht entsprechend mitwachsen. Die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung sprechen dafür, dass die Steuereinnahmen der Kommunen nicht schnell genug wachsen, um mit den Preissteigerungen Schritt zu halten.
Was aber allemal angegangen werden kann:
Fachkräfte und Material für die Baubranche können wir als Verband natürlich nicht heranschaffen. Der HSGB hat allerdings einige Punkte ausgemacht, in denen Erleichterungen für die Kommunen und ihre Bevölkerung durchaus möglich wären und dies an das Land herangetragen:
Mitwachsende und einfachere Förderungen
- Förderprogramme von Bund und Land sehen oft Fördersätze und Kostenwerte vor, die über Jahre unverändert bleiben und mit der Preisentwicklung auch in ruhigeren Zeiten nicht mithalten. Deshalb fordern wir schon seit Längerem regelmäßige Anpassungen z.B. von Projektförderungen an die reale Preisentwicklung.
- Manche Förderverfahren sind ausgesprochen bürokratisch und kompliziert. Auch hier hat der HSGB seit Längerem Änderungsbedarf formuliert und die Erfahrungen aus der Mitgliedschaft aufgegriffen.
Kommunale Verwaltungen, Ingenieurbüros und Unternehmen werden bei Förderungen nicht selten durch umfangreiche Werke wie das „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)“ und auf dessen „Regeln“ gestützte Rückforderungen von ihren eigentlichen Aufgaben abgehalten. Das schadet der Rechtssicherheit bei den Förderverfahren, ist aber auch unattraktiv für die ohnehin knappe Zahl der Angehörigen der Ingenieurberufe, die dann vielleicht eher andere Betätigungsfelder suchen als kommunale Verwaltungen und für diese arbeitende Büros.
Immer wieder betreut die Geschäftsstelle Gerichtsverfahren zu zweifelhaften Rückforderungen von Förderungen für Projekte, die längst und in aller Regel zur Zufriedenheit vor Ort umgesetzt sind.
Das Land hat auf unsere diesbezüglichen Vorstöße bisher sehr zurückhaltend reagiert. Die Geschäftsstelle ist deshalb auch direkt an den Hessischen Rechnungshof herangetreten. Im Rahmen turnusmäßiger Erörterungen mit dem Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs – Überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften wurde die Thematik zunächst dahin erörtert, dass kommunale Körperschaften als Zuwendungsempfänger anders zu betrachten seien als beliebige Dritte, da sie als dem öffentlichen Interesse verpflichtete Behörden in besonderer Weise die Gewähr für eine zweckentsprechende Mittelverwendung bieten. Auch mit der Landesregierung ist der HSGB zur Förderproblematik weiterhin im Austausch.
Weiterführung der haushaltsrechtlichen Erleichterungen
Bis einschließlich 2022 gelten noch einige haushaltsrechtliche Erleichterungen. Eingeführt „wegen Corona“ waren v.a. die Möglichkeiten zum
- Ausgleich von Fehlbeträgen der Ergebnisrechnungen unter Rückgriff auf Überschüsse des außerordentlichen Ergebnisses (einschl. „außerordentlicher“ Rücklagen) und
- Ausgleich des Finanzhaushalts durch Verwendung ungebundener Liquidität.
- Diese Themen haben wir bereits an das Innenministerium herangetragen, um diese Lockerungen auch für die kommenden Haushaltsjahre in Anspruch nehmen zu können. Von dort wurde mit Blick auf die Gestaltung des Finanzplanungserlasses Gesprächsbereitschaft signalisiert.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
