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Finanz- und Personalstatistik ab 2022 auch doppisch

Mit Wirkung zum 1.1.2022 tritt das Zweite Gesetz zur Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes in Kraft. Das Bundesgesetz ist im Bundesgesetzblatt I Nr. 29 vom 9.6.2021, S. 1401 veröffentlicht.

Ziel des Gesetzes war es laut Bundesregierung, die Erhebung finanzstatistischer Daten klarer zu regeln, insbesondere im Hinblick auf europäische Anforderungen an die Statistik. Es wird zudem die Grundlage geschaffen, im Rahmen einer neuen Statistik ein vollständigeres Bild der doppischen Haushalte der Gemeinden darstellen zu können.

Mit der Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes wird die Aussagekraft der Statistiken über die öffentlichen Finanzen in Deutschland verbessert. Dies ermöglicht eine noch umfassendere Darstellung der Finanzlage der öffentlichen Haushalte.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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