Startseite Feuerwehrbeschaffungskartell – Erinnerung! Anträge zur Schadensregulierung im Drehleiterkartell können noch bis zum 31.03.2014 gestellt werden

Feuerwehrbeschaffungskartell – Erinnerung! Anträge zur Schadensregulierung im Drehleiterkartell können noch bis zum 31.03.2014 gestellt werden

Bereits ausführlich haben wir im Eildienst und im Internet unter Fachinformationen – Feuerwehrkartell – darauf hingewiesen, dass das Regulierungsverfahren in Sachen „Drehleiterfahrzeuge“ ab sofort beginnt und kommunale Anträge zur Schadensregulierung im Drehleiterkartell bis Montag, 31. März 2014 beim Büro Lademann & Associates GmbH, Hamburg, eingereicht werden können. Die Einzelheiten – insbesondere zu den Antragsvoraussetzungen – können dem im Internet hinterlegten Anlagen (Kommunalvereinbarung, Definitionen, Rückantwortschreiben, Ablaufplan) entnommen werden.

Wie das Büro Lademann mitgeteilt hat, sind von zahlreichen antragsberechtigten Kommunen bislang noch keine Anträge zur Schadensregulierung eingegangen. Aus diesem Anlass möchten wir Sie noch einmal auf das Ende der Antragsfrist am 31. März 2014 aufmerksam machen. Die kommunalen Spitzenverbände empfehlen zur Vermeidung langwieriger Schadensersatzprozesse weiterhin den betroffenen Städten, Gemeinden und Landkreisen ausdrücklich den Beitritt zur außergerichtlichen Schadensregulierung im Drehleiterkartell.

Im Falle weitere Rückfragen zum Ablauf der Schadensregulierung stehen Ihnen Informationen unter www.lademann-associates.com/drehleiter-regulierung zur Verfügung.

Für darüber hinausgehende, insbesondere rechtliche Rückfragen, steht Ihnen zudem Herr Prof. Dr. Christian O. Steger, iuscomm Rechtsanwälte, Panoramastraße 33, 70174 Stuttgart, Telefon: 0711 / 25 35 939-33, Telefax: 0711 / 25 35 939-27, E-Mail: regulierung@iuscomm.de zur Verfügung.

Wir bitten um Beachtung

 

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