Mit ED-Meldung 203 vom 15.09.2021 hatten wir bereits Empfehlungen zur Verzinsungshandhabung aufgrund des Urteils des BVerfG gegeben. Das neue Schreiben des BMF untermauert unsere Empfehlungen nunmehr.
Das BMF hat nun mit Rundschreiben vom 17.09.2021 eine Handlungsanweisung und Formulierungshilfe zur Festsetzung von Zinsen nach §§ 233a bis 237 AO in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO zur vorläufigen Festsetzung (§ 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AO) und zur Aussetzung der Festsetzung von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019 (§ 165 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 AO) sowie dem Aussetzung der Vollziehung und Ruhen von Rechtsbehelfsverfahren erstellt.
Dieses können Sie auf der Homepage des BMF unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2021-09-17-festsetzung-von-zinsen-nach-paragrafen-233a-bis-237-in-verbindung-mit-paragraf-238-absatz-1-satz-1-AO.html herunterladen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
