Nachdem die Beförsterungskostenbeiträge seit Ende des Jahres 2015 einer Überarbeitung bedurft haben, ist nunmehr nach Befassung einer Arbeitsgruppe und mehreren Konsultationen zwischen dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und den Kommunalen Spitzenverbänden – wir berichteten mit Eildienst Nr. 04 – ED 53, Donnerstag 16. März 2017 und Eildienst Nr. 06 – ED 103, Mittwoch 17. Mai 2017 – im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 23 vom 5. Juli 2017 S. 560 f. die Festsetzung der Beförsterungskostenbeiträge im Rahmen der fachlichen Betreuung des Körperschaftswaldes veröffentlicht worden. Die neuen Beförsterungskostenbeiträge gelten rückwirkend ab dem 01.01.2017.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
