Das Gesetz zur Änderung des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes vom 28. April 2021 ist am 4. Mai 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen auf der Seite 226 verkündet worden. Das Änderungsgesetz tritt am 1. Juni 2021 in Kraft.
Das Gesetz kann unter
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/VB-HE-AD-GVBl2021-19-226
abgerufen werden.
Hinweis des Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen:
Die bestehenden Festsetzungsbescheide sind von den Änderungen nicht betroffen. Die Änderungen sind erst bei Neufestsetzungen der Fehlbelegungsabgabe zu berücksichtigen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.
