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Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher: 2. Antragsphase / Kreis der Zuwendungsempfänger erweitert

Das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HSM) teilt mit, dass in Programmbereich I (Förderung der praxisintegrierten vergüteten Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher) des Landesprogramms „Fachkräfteoffensive Erzieherinnen und Erzieher“ eine zweite Antragsphase am 18. Juni 2024 eröffnet wird.

Anträge auf Förderung können bis zum 15. Juli 2024 eingereicht werden. Erstmalig können auch Anträge von weiteren Trägern von nach § 45 SGB VIII betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe eingereicht werden.

Zu beachten ist, dass sich das Antragsverfahren je nach Zuwendungsempfänger unterscheidet. Träger von Kindertageseinrichtungen reichen wie gewohnt Anträge über ein Online-Formular ein. Der Link hierzu wird ab dem 18. Juni auf der Seite https://www.grosse-zukunft-erzieher.de/landesprogramm-fachkraefteoffensive/antragsverfahren-im-programmbereich-i/ zur Verfügung gestellt.

Weitere Träger von nach § 45 SGB VIII betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe stellen ihre Anträge über ein PDF-Formular, das mit Beginn des Antragsverfahrens auf der bereits benannten Seite heruntergeladen werden kann.

Weitere Informationen zu Fördermodalitäten, Antragsverfahren und Zuwendungsvoraussetzungen gibt es hier:
https://www.grosse-zukunft-erzieher.de/landesprogramm-fachkraefteoffensive/

1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju

 

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