Startseite Fachinformationen zum Netzentwicklungsplan der Bundesnetzagentur: Bedarfsermittlung 2019 – 2030

Fachinformationen zum Netzentwicklungsplan der Bundesnetzagentur: Bedarfsermittlung 2019 – 2030

Die Netzentwicklungsplanung bleibt ein dynamischer Prozess und hat mit dem näher rückenden endgültigen Ausstieg aus der Kern- und Kohleenergie an Dringlichkeit weiter zugenommen. In einem zweijährigen Turnus unterzieht die Bundesnetzagentur die Vorschläge der Übertragungsnetzbetreiber zum Stromnetzausbau einer eingehenden unabhängigen Kontrolle und greift dabei auch regelmäßig auf externe Expertise zurück. In dem aktuellen Netzentwicklungsplan wird das Ziel Jahr 2030 untersucht.

Mitte April dieses Jahres haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur den zweiten Entwurf für den Netzentwicklungsplan Strom 2019-2030 vorgelegt. Wir haben den Netzentwicklungsplan sehr intensiv geprüft und werden am 6. August 2019 unsere vorläufigen Prüfergebnisse gemeinsam mit unserem Entwurf des Umweltberichtes veröffentlichen und zur Konsultation stellen. Unsere vorläufigen Prüfungsergebnisse zeigen, dass insbesondere die bereits im Bundesbedarfsplangesetz ausgewiesenen Vorhaben, darunter auch die großen Gleichstrom-Verbindungen, weiterhin als energiewirtschaftlich notwendig und vordringlich einzustufen sind. Darüber hinaus sehen wir eine zusätzliche Höchstspannungs-Gleichstromübertragung zwischen Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen und herkömmliche Wechselstromverbindungen als erforderlich an. Im Entwurf des Umweltberichts werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen bewertet, um frühzeitig Umweltaspekte in die Planung des Stromnetzausbaus einzubeziehen.

Die genannten Dokumente werden vom 06. August 2019 bis zum 17. September 2019 am Sitz der Bundesnetzagentur (Tulpenfeld 4, 53113 Bonn) ausgelegt und auf der Internetseite

http://www.netzausbau.de/2019-2030-nep-ub%3chttp:/www.netzausbau.de/2019-2030-nep-ub> 

veröffentlicht.

 

Sofern Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, reichen Sie diese bitte bis zum 16.10.2019 bei uns ein und nutzen bitte vorzugsweise das für dieses Vorhaben bereitgestellte Onlineformular unter

www.netzausbau.de/2019-2030-nep-ub<http://www.netzausbau.de/2019-2030-nep-ub> .

 

Zudem können Sie uns Ihre Stellungnahmen auch per Post oder per E-Mail an eine der folgenden Adressen zuleiten:

Bundesnetzagentur
Stichwort: Netzentwicklungsplan/Umweltbericht
Postfach 80 01
53105 Bonn

E-Mail: NEP-UB-2019-2030@bnetza.de<mailto:NEP-UB-2019-2030@bnetza.de>

 

Begleitend planen wir auch in diesem Jahr wieder Informationsveranstaltungen, um einen möglichst breiten Dialog mit der Öffentlichkeit über die Frage der Notwendigkeit des Leitungsausbaus zu führen. Unsere Veranstaltungen sind folgendermaßen geplant:

 

03.09.2019 in Bremen

04.09.2019 in Münster

05.09.2019 in Mannheim

10.09.2019 in Regensburg

11.09.2019 in Erfurt

 

Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nur mit gesellschaftlichem Konsens und enger Zusammenarbeit aller Beteiligter zu schaffen. Ich setze darum auf Ihre Unterstützung und einen weiterhin vertrauensvollen und zielführenden Dialog.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesnetzagentur

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Netzausbau

 

 

Bundesnetzagentur für Elektrizität,

Gas, Telekommunikation, Post und

Eisenbahnen

Tulpenfeld 4, 53113 Bonn

Internet: www.netzausbau.de<http://www.netzausbau.de

 

 

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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