Der Fachausschuss des HSGB für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten hat sich in seiner Sitzung am 21.12.2017 in Fernwald u.a. mit der Thematik der Zukunft der Holzvermarktung in Hessen befasst. Dahinter steht die bereits mit Eildiensten Nr. 11 ED 211 vom 19.10.2017 und Nr. 12 ED 234 vom 23.11.2017 kommunizierte Problematik des auch dem Land Hessen drohenden Kartellverfahrens zur Holzvermarktung und der durch den Landesforstausschuss hierzu eingesetzten Arbeitsgruppe, in welcher auch Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände beteiligt waren.
Nach Auffassung des Bundeskartellamts entspricht die Holzvermarktung in Hessen durch den Landesbetrieb Hessen-Forst einer Kernbeschränkung des Holzmarktes auf der Anbieterseite und ist damit kartellrechtswidrig. Künftig wird daher der Landesbetrieb Hessen-Forst für den Kommunal- und Privatwald von mehr als 100 ha Holzbodenfläche den Holzverkauf nicht mehr durchführen können.
Nach der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) angestrebten zukünftigen Ausrichtung der Holzvermarktung soll der Landesbetrieb Hessen-Forst weiterhin die der Holzernte vorgelagerten Dienstleistungen der Betriebsführung einschließlich der Holzernte erbringen und nur der Holzverkauf durch die Kommunen und Privatwaldbesitzer eigenständig organisiert werden. Hierzu sollen die Waldbesitzer nach den Vorstellungen des HMUKLV Holzverkaufsorganisationen gründen, welche die Vermarktung übernehmen. Das HMUKLV hat dabei die politische Prämisse gesetzt, dass das Einheitsforstamt erhalten bleiben soll – unabhängig damit verbundener Probleme, Friktionen und Schwierigkeiten, die auch in der durch den Landesforstausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe durch Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände, des Waldbesitzerverbandes und der Forstdienstleister wiederholt geäußert worden sind.
Der Fachausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten hat sich mit den Vorstellungen des HMUKLV sowie der Arbeitsweise in der durch den Landesforstausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe kritisch auseinandergesetzt. Die vom HMUKLV kommunizierte angebliche Einigkeit zwischen Ministerium und Kommunalen Spitzenverbänden, dass das Einheitsforstamt auch künftig erhalten bleiben soll, besteht in dieser Form jedenfalls aus Sicht des HSGB nicht. Der Fachausschuss hat sich entgegen der vom HMUKLV aufgestellten Prämissen für eine Modelloffenheit der künftigen Holzvermarktung und Beförsterung des Kommunalwaldes ausgesprochen und die Erwartungshaltung gegenüber dem Ministerium formuliert, dass alternative Organisationsformen der Beförsterung diskutiert und auch gefördert werden müssen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
