Startseite Facebook-Seiten von Behörden: HBDI erwägt Kontrollen bei Kommunen zu deren Facebook-Seiten – Empfehlungen beachten

Facebook-Seiten von Behörden: HBDI erwägt Kontrollen bei Kommunen zu deren Facebook-Seiten – Empfehlungen beachten

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) hat die Kommunalen Spitzenverbände erneut in Sachen Facebook-Seiten angeschrieben. Nach Auffassung des HBDI ist ein rechtskonformer Betrieb von derartigen Präsenzen nicht möglich.

Hinweis des HBDI

„Aufgrund ihrer Bindung an Gesetz und Recht tragen die öffentlichen Stellen des Landes Hessen eine besondere Verantwortung gegenüber den Besucherinnen und Besuchern ihrer Facebook-Seiten. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Öffentlichkeitsarbeit im Einklang mit den bestehenden Gesetzen geschieht und die Persönlichkeitsrechte der Besucherinnen und Besucher ihrer Seiten nicht verletzt werden.

Ich wiederhole daher meine Erwartung, dass sich die öffentlichen Stellen des Landes Hessen ihrer Verantwortung und Vorbildfunktion bewusst sind und datenschutzrechtlich unbedenkliche Kommunikationsmittel für ihre Öffentlichkeitsarbeit wählen. Bis zum Vollzug des Wechsels auf datenschutzfreundliche Dienste dürfen keine Informationen auf Facebook exklusiv angeboten werden, alternative Kommunikationskanäle müssen vielmehr prioritär behandelt werden.

Zur Ausübung der mir obliegenden Beratungs- und Kontrollaufgaben gegenüber öffentlichen Stellen (Art. 57 Abs. 1 lit. a und c DS-GVO i.V.m. § 13 HDSIG) erwäge ich, Mitglieder des Hessischen Landkreistages, des Hessischen Städtetages und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zum Einsatz der von ihnen betriebenen Facebook-Seiten zu kontaktieren.

Die Verantwortlichen sollten in diesem Fall in der Lage sein, Informationen darüber bereitzustellen, welche Facebook-Seiten in ihrem Verantwortungsbereich betrieben werden. Sowohl die genauen Namen als auch die URLs der Facebook-Seiten sollten mitgeteilt werden können.

Empfehlung der Geschäftsstelle

Die Städte und Gemeinden sollten weiterhin die im April 2022 (Eildienst Nr. 6 – ED 83 vom 27.4.2022) mitgeteilten Handlungsempfehlungen umsetzen und – z.B. in einem Vermerk – die Einhaltung dokumentieren.

  • Städte, Gemeinden und andere kommunale Körperschaften sollten keine neuen Präsenzen auf Facebook mehr eröffnen.
  • Die Kommunen sollten, soweit sie bereits Facebook-Seiten betreiben, auf datenschutzrechtlich unbedenkliche Instrumente ausweichen.
  • Bis dieser Wechsel vollzogen ist, dürfen Informationen der Kommune nicht ausschließlich auf Facebook verbreitet werden, sondern müssen auch auf Alternativwegen wie bspw. Bekanntmachungsorgan, der kommunalen Website, der Stadt-/Gemeinde-App o.ä. bereit gestellt werden. Die Idee dahinter: Niemand soll Facebook und Co. nutzen müssen, um an Informationen über die Tätigkeit der Stadt/Gemeinde zu kommen.

Auf diesen anderen Kommunikationskanal muss auch auf der Facebook-Seite hingewiesen werden (z.B. indem die Internetadresse der Stadt-/Gemeinde-Website auch in der Facebook-Nachricht dargestellt wird).

  • Wie aktuell ein Datenschutz-Hinweis für eine jedenfalls zunächst weiterbetriebene Facebook-Seite aussehen kann, zeigt das Beispiel aus der Internetpräsenz bundesregierung.de.

Vorgehen der Geschäftsstelle des HSGB

Der HSGB ist im Austausch mit den anderen Kommunalen Spitzenverbänden, der Landesregierung und dem HBDI. Aus hiesiger Sicht ist insbesondere in der aktuellen Krisenlage die Notwendigkeit gegeben, die Öffentlichkeitsarbeit gegenüber der Bevölkerung auf allen breit genutzten Kanälen zu betreiben, auch um Falsch- und Desinformationen entgegenwirken zu können. Daher sollten vorhandene Präsenzen unter Beachtung der vorstehenden Empfehlungen weiterbetrieben werden dürfen. In diesem Sinne sind wir weiterhin tätig.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2. Dr.R./Rau/Ju

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