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Expertenkommission: Klimaschutzziele erheblich gefährdet

Das zentrale Ziel der Bundesregierung, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, ist erheblich gefährdet. Wie der Pressedienst des Bundestages berichtete, zog dieses Fazit der Vorsitzende der Expertenkommission, Professor Andreas Löschel, am 13.01.2016 vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie in seiner Stellungnahme zum Vierten Monitoring-Bericht “Energie der Zukunft”, den die Bundesregierung als Unterrichtung (BT-Drs. 18/6780, BT-Drs. 18/6781) vorgelegt hat. Das Tempo der Emissionsminderung müsse in den wenigen Jahren bis 2020 mindestens verdreifacht werden. 

Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor auf Zielkurs 

Laut dem Monitoring-Bericht befindet sich der Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor auf Zielkurs. Diese könnten bis 2020 einen Mindestanteil am Stromverbrauch von 35 Prozent erreichen. Beim Bruttoendenergieverbrauch geht die Bundesregierung davon aus, dass erneuerbare Energien einen Anteil von 19,6 Prozent bis 2020 erreichen könnten. Der Anteil beträgt gegenwärtig aber nur 13,5 Prozent (2013: 13,2 Prozent). Hier sieht der Vorsitzende der Expertenkommission, Professor Andreas Löschel die Bundesregierung in der Pflicht, Wege aufzuzeigen, die Stagnation des Anteils erneuerbarer Energien jenseits des Elektrizitätssektors zu überwinden. Die Erhöhung des Endenergieverbrauchs im Verkehr im Jahr 2014 stellt nach Löschels Angaben einen “weiteren Rückschritt” dar. Individual- und Güterverkehr auf den Straßen würden eine Zunahme der Gesamtfahrleistung auf die höchsten Werte in der Geschichte der Bundesrepublik verzeichnen. 

Erneuerbare Energien wichtigste Stromquelle 

Weiter ist der Ausstoß von Treibhausgasen im Jahr 2014 um 4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr und im Vergleich zum Jahr 1990 sogar um rund 27 Prozent zurückgegangen, so die Ergebnisse des Monitoring-Berichts. Mit einem um neun auf 161,4 Terawattstunden gestiegenen Anteil sind die erneuerbaren Energien inzwischen die wichtigste Stromquelle Deutschlands noch vor der Braunkohle. Aus Windenergie an Land und auf See sind 2014 insgesamt 57,4 Terawattstunden Strom erzeugt worden. Dabei hat die Stromerzeugung aus Offshore-Wind-parks noch einen vergleichsweise geringen, aber steigenden Umfang von 1,4 Terawattstunden gehabt. Die Stromerzeugung aus der gesamten Biomasse (fest, flüssig und gasförmig) lag bei 49,2 Terawattstunden. Die Stromerzeugung aus Photovoltaik ist ebenfalls deutlich auf 35,1 Terawattstunden gestiegen. Die Strombereitstellung aus Wasserkraft ist dagegen auf 19,6 Terawattstunden gesunken. 

Der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch lag 2014 dem Bericht zufolge mit 12 Prozent geringfügig unter dem Vorjahresniveau. Dagegen wurde im Verkehrssektor ein moderater Anstieg beim Energieverbrauch aus erneuerbaren Energien festgestellt. Der Primärenergieverbrauch, der sich aus konventionellen und erneuerbaren Energien zusammensetzt, ist 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozent gesunken. Nach Angaben der Regierung wurden für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2014 19,2 Milliarden Euro ausgegeben. 

Handlungsbedarf bei der Steigerung der Energieeffizienz 

Die durchschnittliche Steigerung der Energieeffizienz zwischen 2008 und 2014 lag mit 1,6 Prozent unter dem im Energiekonzept der Bundesregierung vorgesehenen Wert von 2,1 Prozent. Hier besteht weiterer Handlungsbedarf. Die Bundesregierung hat darum mit dem am 3. Dezember 2014 beschlossenen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz die Anstrengungen zur Effizienzsteigerung gebündelt und verstärkt. 

Anmerkung des DStGB 

Das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2020 in Deutschland mindestens 40 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 zu emittieren, ist gefährdet. Die Bundesregierung stellte zuletzt in ihrem Klimaschutzbericht vom November 2015 fest, dass die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen, um den CO2-Ausstoß gemäß den erforderlichen Vorgaben zu reduzieren. Es ist von einer Lücke zwischen fünf und acht Prozent zwischen diesen Vorgaben und der Realität auszugehen. 

Zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaschutzziele bedarf es weiterhin der Unterstützung der Kommunen sowie ihrer Bürgerschaft als treibende Kraft der Energiewende durch Bund und Länder, sei es durch den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz oder die novellierte Kommunalrichtlinie. Gleichzeitig aber sind auch die Anstrengungen zusätzlicher Akteure wie der Industrie und der Wirtschaft erforderlich. Die Erreichung der Klimaschutzziele ist eine gemeinsame Aufgabe aller Verantwortlichen. 

 

(Quelle: DStGB Aktuell – Städtebau, Vergabe und Umwelt  0316 vom 22 Januar 2016)

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