Mit Schreiben vom 14.11.2014 wurden wir vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Evaluierung und Verlängerung der Geltungsdauer des Hessischen Gaststättengesetzes vom 28.03.2012 aufgefordert.
In diesem Schreiben sind bereits Anregungen zur Nachbesserung des derzeit geltenden Gaststättengesetzes enthalten.
Wir geben das Schreiben nachfolgend zur Kenntnis und bitten um Rückmeldung bis
spätestens
09.01.2015
ob weiterer Änderungsbedarf hinsichtlich des Hessischen Gaststättengesetzes gesehen wird.
