Das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) ermöglicht ihnen über uns die Mitwirkung bei der Evaluierung ablaufenden Ausführungsverordnung zum Hessischen Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBPAV) vom 29. November 2017 (GVBl. 2017, 436). Die HGBPAV, läuft am 31.12.2022 aus.
Um eine aussagekräftige Evaluierung der Verordnung durchführen zu können, möchten das HMSI Sie um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen bitten:
- Ist die Verordnung weiterhin notwendig?
- Wenn ja, hat sich die Verordnung für Ihren Bereich bewährt?
- Welchen Änderungsbedarf sehen Sie? Aus welchen Gründen?
- Gibt es Regelungen, die entfallen können?
- Gibt es zusätzliche Regelungen, die aufgenommen werden sollten? (Begründung)
Sollten Sie hierzu Rückmeldungen geben wollen, können Sie diese bis 01.02.2021 an die Geschäftsstelle richten. Wir sammeln Ihre Anregungen und leiten diese gebündelt weiter.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Rau./Ju/Bü.
