Startseite Evaluierung des Hessischen Altenpflegegesetzes (HAltPflG)

Evaluierung des Hessischen Altenpflegegesetzes (HAltPflG)

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat die kommunalen Spitzenverbände um Stellungnahme gebeten, ob das o. g. Gesetz 

  • weiterhin für notwendig erachtet wird,
  • es sich für den jeweiligen Bereich bewährt hat,
  • Änderungsbedarf gesehen wird und wenn ja, aus welchen Gründen,
  • Regelungen des Gesetzes entfallen könnten und
  • zusätzliche Regelungen aufgenommen werden sollten und wenn ja, aus welchen Gründen. 

Sollten hierzu aus Sicht der Stadt/Gemeinde Anmerkungen zu machen sein, wird um diesbezügliche Rückäußerung bis 31.12.2018 gebeten. 

Eine Fehlanzeige ist nicht erforderlich. 

Wir bitten um Kenntnisnahme.         

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