Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat die kommunalen Spitzenverbände um Stellungnahme gebeten, ob das o. g. Gesetz
- weiterhin für notwendig erachtet wird,
- es sich für den jeweiligen Bereich bewährt hat,
- Änderungsbedarf gesehen wird und wenn ja, aus welchen Gründen,
- Regelungen des Gesetzes entfallen könnten und
- zusätzliche Regelungen aufgenommen werden sollten und wenn ja, aus welchen Gründen.
Sollten hierzu aus Sicht der Stadt/Gemeinde Anmerkungen zu machen sein, wird um diesbezügliche Rückäußerung bis 31.12.2018 gebeten.
Eine Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
