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Evaluierung des Feiertagsgesetzes (HFeiertagsG)

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMDIS) hat uns mit Schreiben vom 14.12.2022 auf die beabsichtigte Evaluierung des Hessischen Feiertagsgesetzes hingewiesen. Das Feiertagsgesetz ist vor mehr als 50 Jahren in Kraft getreten und besteht in seinen wesentlichen Regelungen seit 1971 unverändert.

Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf systematische Unstimmigkeiten im Gesetz soll das Hessische Feiertagsgesetz nunmehr evaluiert werden.

Sollten in Ihren Kommunen entsprechende Änderungsbedarfe und Anregungen gesehen werden, bitten wir Sie um schriftliche Mitteilung an unsere Geschäftsstelle (Dezernat 2.1) bis spätestens 15. März 2023.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Rückmeldung.

2.1 Sie/Ibr

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