Das Eigenbetriebsgesetz (EBG) in der derzeit geltenden Fassung ist gemäß seines § 34 nur befristet bis zum Ablauf des 31.12.2016 in Kraft.
Zur Vorbereitung der erforderlichen Änderungen hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport die kommunalen Spitzenverbände gebeten, bis 15.01.2016 ggf. bestehende Änderungsbedarfe mitzuteilen. Wir bitten daher, aus Ihrer Sicht bestehenden Anpassungs- bzw. Änderungsbedarf bis zum 11.01.2016 an unsere Geschäftsstelle mitzuteilen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
