Startseite Evaluierung der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV)

Evaluierung der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV)

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat darauf hingewiesen, dass die KomBesDAV nach ihrem § 9 mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft tritt. Sie ist daher turnusgemäß zu evaluieren.

Das HMdIS hat dazu ausgeführt:

„Die Regelungen zur Besoldung etc. der hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit haben sich aus hiesiger Sicht bewährt. Ungeachtet dessen bitte ich Sie bis zum 20. April 2021 um Stellungnahme

  • bei welchen Vorschriften es im Vollzug zu Schwierigkeiten, Auslegungsbedarf oder zu Gerichtsentscheidungen gekommen ist und/oder
  • welcher Änderungsbedarf zu einzelnen Vorschriften bzw. zu der Verordnung im Ganzen gesehen wird.“

Sollten in Ihrer Stadt oder Gemeinde entsprechende Änderungsbedarfe erkennbar geworden sein, bitten wir um schriftliche Mitteilung an unsere Geschäftsstelle bis 13. April 2021.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2 – Dr.R.

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