Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat die kommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 26.04.2016 darüber informiert, dass die Hessische Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 19. November 2008 (GVBl. I S. 987), geändert durch Verordnung vom 27. September 2013 (GVBl. S. 560) vor Ablauf ihrer Gültigkeit evaluiert werden soll. Das HMdIS sieht aktuell Änderungsbedarf.
So sollen nach Angabe des HMdIS zur Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich des Personenstandswesens künftig bei einer Vereinbarung nach § 2 Abs. 2 HAGPStG i. V. m. § 25 Abs. 2 KGG auch Bedienstete der Aufgaben abgebenden Gemeinde zu Standesbeamten der Aufgaben übernehmenden Gemeinde bestellt werden dürfen. Aus Gründen der Rechtssicherheit und –klarheit soll auch der standesamtsbezirksübergreifende Einsatz von Standesbeamten nach § 1 Abs. 5 der Verordnung neu geregelt werden.
Das HMdIS hat mitgeteilt, dass weitere Änderungs- und Ergänzungsbedarfe gemeldet werden können und um Einschätzung zu den geschilderten beabsichtigten Änderungen bis zum 1. Juli 2016 gebeten.
Sofern Sie zu der Verordnung und den beabsichtigten Änderungen Anmerkungen haben, übermitteln Sie uns diese bitte bis 20.06.2016.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
