Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 04.05.2018 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, die Hessische Mietenbegrenzungsverordnung noch in diesem Jahr den geänderten Verhältnissen auf dem Mietwohnungsmarkt anzupassen. Die Gemeindeauswahl soll dabei wieder in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden erfolgen. Das Ministerium bittet deshalb, den anliegenden Fragebogen, der u. a. die Grundlage für die entsprechende Aktualisierung bildet, auszufüllen und an die folgende E-Mail-Adresse: fritz.pohle@umwelt.hessen.de zu senden. Die Zusendung soll bis spätestens zum 22. Juni 2018 erfolgen.
Wir bitten um Beachtung und Veranlassung.
Anlage 1: Schreiben Hess. Ministerium f. Umwelt…
Anlage 2: Fragebogen
