Startseite Evaluierung ablaufender Rechtsvorschriften Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) vom 18.12.2006

Evaluierung ablaufender Rechtsvorschriften Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) vom 18.12.2006

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat mit Schreiben vom 20.04.2017 aufgrund des Ablaufs des HKJGB am 31.12.2018 zwecks Evaluierung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten. 

  1. Ist das Gesetz bzw. die Verordnung weiterhin notwendig?
  2. Wenn ja, hat sich das Gesetz bzw. die Verordnung für Ihren Bereich bewährt?
  3. Welchen Änderungsbedarf sehen Sie? Aus welchen Gründen?
  4. Gibt es Regelungen, die entfallen können?
  5. Gibt es zusätzliche Regelungen, die aufgenommen werden sollten? (Begründung)                 

                                                                                                   

Da der Hessische Städte- und Gemeindebund bis zum 13.06.2017 um eine Rückmeldung gebeten wird, bitten wir um Anmerkungen oder Vorschläge zur Beantwortung vorstehender Fragen bis zum 07.06.2017.

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