Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat mit Schreiben vom 20.04.2017 aufgrund des Ablaufs des HKJGB am 31.12.2018 zwecks Evaluierung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten.
- Ist das Gesetz bzw. die Verordnung weiterhin notwendig?
- Wenn ja, hat sich das Gesetz bzw. die Verordnung für Ihren Bereich bewährt?
- Welchen Änderungsbedarf sehen Sie? Aus welchen Gründen?
- Gibt es Regelungen, die entfallen können?
- Gibt es zusätzliche Regelungen, die aufgenommen werden sollten? (Begründung)
Da der Hessische Städte- und Gemeindebund bis zum 13.06.2017 um eine Rückmeldung gebeten wird, bitten wir um Anmerkungen oder Vorschläge zur Beantwortung vorstehender Fragen bis zum 07.06.2017.
