Startseite Evaluation Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO); Hinweise für die Durchführung der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (VVHundeVO)

Evaluation Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO); Hinweise für die Durchführung der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (VVHundeVO)

Sowohl die Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden als auch die Hinweise für die Durchführung der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden sind bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 befristet. Aufgrund der Befristung steht nunmehr eine Evaluation sowohl der HundeVO als auch der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der HundeVO an.

Um Anregungen aus der Praxis bei der Evaluation der vorstehenden Vorschriften mit aufzunehmen, bitten wir Sie, uns entsprechenden Änderungs- und Anpassungsbedarf per E-Mail an r.schattner@hsgb.de bis zum 24.04.2020 mitzuteilen.

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