Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. führt im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Online-Befragung von Behördenmitarbeitern im Rahmen der Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes durch.
Aufgrund der neu eingeführten Rechte und Pflichten nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Anmeldeverfahren, Informations- und Beratungsgespräche, gesundheitliche Beratung, Erlaubnisverfahren, etc.) sollen die zuständigen Mitarbeiter nach ihren Erfahrungen befragt werden, um so eine praxisgerechte Anpassung des Prostituiertenschutzgesetzes zu erreichen.
Bei dieser Umfrage werden zwei Fragebögen zur Verfügung gestellt. Zum einen gibt es einen Fragebogen, der die Sachbearbeiter betrifft, die mit der konkreten Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes betroffen sind.
Des Weiteren gibt es einen Fragebogen, der sich mit übergeordneten Fragen an die Leitungsebne richtet.
Der Teilnahmeaufruf des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen ist beigefügt. Aus diesem können alle weiteren Informationen entnommen werden und insbesondere auch die Zugangslinks für die Fragebögen.
Wir bitten um Beachtung und Teilnahme.
2.1 Sie/Ibr
