Startseite Evaluation des Hessischen Kinderförderungsgesetzes (HessKiföG) Abschlussbericht

Evaluation des Hessischen Kinderförderungsgesetzes (HessKiföG) Abschlussbericht

Das Hessische Kinderförderungsgesetz, welches seit dem 01.01.2014 in Kraft getreten ist, hat zu heftigen Diskussionen geführt. In Art. 5a des Hessischen Kinderförderungsgesetzes wurde daher bereits festgelegt, dass das Gesetz zu evaluieren ist und dem Hessischen Landtag bis Ende 2016 ein Evaluationsbericht vorzulegen ist. Mit dieser Aufgabe wurde das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS – Frankfurt am Main) beauftragt. Im Verlauf der Evaluation wurden mehrere Befragungen gegenüber unterschiedlichen Adressaten durchgeführt. Begleitet wurde die Evaluation in beratende Funktion durch einen Fachbeirat bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Spitzen- und Trägerverbände der Hessischen Kindertagesbetreuung. Der Evaluationsbericht zum Hessischen Kinderförderungsgesetz ist inzwischen abgeschlossen und auch bereits dem Hessischen Landtag zugereicht worden. 

Der Evaluationsbericht zum Hessischen Kinderförderungsgesetz ist auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration abrufbar unter 

https://soziales.hessen.de/familie-soziales/familie/fruehkindliche-bildung-und-kinderbetreuung/kinderfoerderungsgesetz-evaluation 

oder einfach im Internet unter dem Stichwort 

Hessen Evaluation des Hessischen Kinderförderungsgesetzes (Abschlussbericht). 

Nach ausführlicher Lektüre des umfassenden Berichtes werden vor dem Hintergrund des Ablaufens der Geltungsfrist des HKJGB zum Ende 2018 die Diskussionen zu den Regelungen der Kinderbetreuung erneut zu führen sein. 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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