Das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz hat uns den Wahlerlass Nr. E 10 zur Europawahl 2024 – Kostenerstattung zur Weiterleitung an die Städte und Gemeinden übermittelt. Aus dem Wahlerlass ergeben sich die Erstattungsgrundsätze sowie die zu verwendenden Vordrucke. Der Wahlerlass ist im Mitgliederbereich unter Fachinformationen Wahlrecht eingestellt.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
2.1 Adr/Sie
