Nachfolgend geben wir den Wahlerlass Nr. E 8 des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 01.04.2019 zur Kenntnis. Die dazugehörenden Anlagen können im Intranet unter „Fachinformationen – Kommunalverfassungsrecht / Wahlrecht“ abgerufen werden.
Mit der Bitte um Beachtung.
